NFV meldet: NEUE CORONA-VERORDNUNG – ALKOHOLAUSSCHANK AUCH BEI ÜBER 50 ZUSCHAUERN MÖGLICH

Am morgigen Freitag (9. Oktober) tritt die neue Niedersächsische Verordnung über „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ in Kraft. Der Niedersächsische Fußballverband hat seine rund 2.600 Vereine in einem Schreiben über die aus seiner Sicht wichtigsten Punkte für den Fußball informiert.

So dürfen ab morgen auch bei einem Zuschaueraufkommen von über 50 Personen wieder alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Bislang war der Ausschank nur erlaubt, sofern nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern eingelassen wurden. Bei mehr als 500 Fans darf Alkohol aber wie bisher weder angeboten noch konsumiert werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Thematik Gruppengröße/Abstandsgebot. Hier wurde die Zahl von 50 auf 60 erhöht. Das Abstandsgebot gilt demnach nicht „bei sportlicher Betätigung in Gruppen von nicht mehr als 60 Personen.“

Die Durchführung eines Fußballspiels setzt jetzt grundsätzlich ein Hygienekonzept und die Erhebung von Kontaktdaten voraus. Bisher waren Konzept und Erfassung erst bei einer Zahl von mehr als 50 Zuschauern verpflichtend. Hinsichtlich der Zuschauerzahl lauten die Bestimmungen nunmehr wie folgt:

·         Bis 50 Zuschauende: stehend unter Abstandsgebot möglich, Kontaktdatenerfassung, Ausschank alkoholischer Getränke möglich.

·         Mehr als 50 bis 500 Zuschauende: Ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Kontaktdatenerfassung, Ausschank alkoholischer Getränke möglich.

·         Mehr als 500 Zuschauende bis max. 1000 Zuschauende: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden.

·         Bei Stadionkapazität von 5000 Zuschauende und mehr: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, nicht mehr als 20 % Belegung und ausschließlich Sitzplätze, Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden.

Quelle: nfv.de

NFV meldet – Mehr Zuschauer, kein Alkohol, Gästefans erlaubt

Ab dem heute beginnenden Spieltags-Wochenende dürfen wieder mehr Fans zu den Fußballspielen in Niedersachsen kommen. Dies geht aus der heute in Kraft getretenen „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ hervor.

Die neue und auf niedersachsen.de veröffentlichte Regelung sieht im Einzelnen vor, dass unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen im Rahmen von Sportveranstaltungen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen bzw. bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden dürfen. Zur Veranschaulichung: Bei Sportstätten mit einer Gesamtkapazität von bis zu 5.000 Plätzen können jedenfalls bis zu 1.000 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Bei Sportstätten mit einem Fassungsvermögen von über 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern greift dann die 20-Prozent-Regelung, z. B.: 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen in einem Stadion mit einer Kapazität von 20.000 auf den Rängen sein.

Zu den einzuhaltenden Voraussetzungen  zählt, dass – sofern mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen werden –  Alkohol während der Sportveranstaltung weder angeboten noch konsumiert werden darf. Zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden.

Eine weitere Bestimmung betrifft die Gästetickets. Sie dürfen weder verkauft noch auf andere Weise angeboten werden. Eine Regelung, die sich jedoch in erster Linie auf den Profisport bezieht. Sie zielt darauf ab, dass Heimvereine dem jeweiligen Gastverein bzw. dessen Anhängern vorab kein Ticket-Kontingent bzw. keine Tickets zur Verfügung stellen dürfen. Nicht untersagt ist dagegen der Verkauf von Tickets am Tag der Sportveranstaltung durch den Heimverein an einzelne Personen, die Fans des Gastvereins sind.

„Diese Unterscheidung ist für den Amateurfußball ganz wichtig. Wenn zum Beispiel in der Kreisklasse am Spieltag den Zuschauern Einlass gewährt wird, dann brauche ich als Heimverein nicht prüfen, ist das jetzt ein Fan meiner oder der gegnerischen Mannschaft. Gästefans sind somit erlaubt. Diese Lesart wurde uns vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport bestätigt“, erklärte hierzu NFV-Direktor Steffen Heyerhorst.

Zu den insgesamt sechs einzuhaltenden Voraussetzungen werden auf niedersachsen.de bei den „Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben“ (FAQ’s) zudem aufgeführt:

1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.

2. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme).

3. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).

4. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Original-Meldung vom NFV

Der SV Bankewitz freut sich wieder auf Zuschauer

Bisher waren Fußballspiele nur unter Ausschluss von Zuschauern zulässig. Aufgrund eines umfangreichen Hygienekonzeptes des SV Bankewitz ist es ab sofort möglich, endlich auch wieder unter Beteiligung von Zuschauern/innen Fußball zu spielen. Die zuständige Behörde hat hierfür die Zustimmung erteilt.

Die Zuschauern/innen müssen dafür ihre Corona-Kontaktdaten hinterlegen, eine Mund-/Nasen-Maske und Sitzgelegenheit mitbringen. Die Maske muss nur dort getragen werden, wo der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.

Also bitte nicht vergessen:

    1. Kontaktdatenblatt (möglichst ausgedruckt und ausgefüllt mitbringen)
      (diese Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren)
    2. Sitzgelegenheit (Stuhl, Campingstuhl, Sitzkissen etc.)
    3. Mund-/Nase-Maske

Ansonsten darf kein Einlass zum Sportgelände des SV Bankewitz gewährt werden.

Der Vorstand

Neuverordnung des Landes NI – Freigabe des Pflichtspielbetriebes zum 1. September 2020

Mit der am 01.08.2020 in Kraft getretenen Niedersächsischen Corona-Verordnung ist nun die Sportausübung in einer Gruppe mit bis zu 50 (bisher 30) Personen zulässig.

Somit freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab sofort unsere Trainingseinheiten und vor allem auch Freundschaftsspiele mit max. 24 Spieler/Innen pro Mannschaft (48 Personen) und einen Schiedsrichter durchführen dürfen.

Darüber hinaus lassen die Bestimmungen der Corona-Verordnung auch wieder Pflichtspiele zu, sodass der NFV-Pflichtspielbetrieb des Spieljahres 2020/21 voraussichtlich ab dem 01. September 2020 beginnen kann. Insofern kommen wir unserer Zusage nach, rechtzeitig vor Saisonbeginn zu informieren, um somit eine entsprechende Vorbereitungszeit zu gewährleisten.

Alle bisher geltenden Dokumentationspflichten, Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin zu beachten, sofern nicht anderslautende Verordnungen in Kraft treten. Gleiches gilt auch für die Bestimmungen für Zuschauer, die weiterhin nur beschränkt zusehen dürfen.

Beachten Sie bitte, dass es aufgrund von behördlichen Vorgaben weiter zu neuen und lokalen Einschränkungen („2. Welle“) kommen könnte.

Alle aktuellen Informationen erhalten Sie auch hier: https://www.nfv.de/aktuelles/detail/aktuelle-hinweise-zur-corona-krise-1/

Bleiben Sie gesund, mit sportlichem Gruß.
Niedersächsischer Fußballverband e. V.
Team Spielbetrieb

Staffeleinteilung 3. Kreisklasse 2020/2021

Nachdem der Meldeschluß vorüber ist, wurde nach dem Saisonabbruch die neue Staffeleinteilung für den Herrenspielbetrieb bei einer virtuellen Sitzung des Kreisspielaussschusses beschlossen. Unsere 1. Herren startet in der Staffel 3. Kreisklasse West und die 2. Herren in der 3. Kreisklasse Ost.

Gesamte Meldung dazu findet Ihr hier.

Neu ab 06.07.20

Darauf haben alle Amateursportler in Niedersachsen eine gefühlte Ewigkeit gewartet: Ab dem 6. Juli ist Training in festen Kleingruppen mit Vollkontakt wieder erlaubt. Auf Testspiele gegen andere Vereinsmannschaften muss allerdings weiter verzichtet werden.

Link zum Artikel

Veröffentlicht am Kategorien Aktuelles

NFV-Delegierte stimmen für Saisonabbruch

NFV-Delegierte stimmen für Saisonabbruch – Ergänzungs- und Abänderungsanträge finden keine Mehrheit – Distelrath zeigte sich zuversichtlich, dass bald wieder Fußball unter Wettkampfbedingungen gespielt werden kann.

Nach nur 82 Minuten war alles entschieden: Auf einem virtuell durchgeführten außerordentlichen Verbandstag des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) haben sich die 324 stimmberechtigten Delegierten heute Vormittag mit deutlicher Mehrheit für einen Abbruch der Saison 2019/2020 ausgesprochen. Von 291 abgegebenen Stimmen entfielen 265 (91,1 Prozent) auf den Antrag, den der NFV-Verbandsvorstand zum außerordentlichen Verbandstag eingereicht hatte. 3 Delegierte enthielten sich, 23 stimmten dagegen. Der NFV-Antrag sieht einen Saisonabbruch nach Quotientenregelung mit Auf- (Regelaufsteiger und Relegationsplatz) aber ohne Abstieg vor. Gewertet werden die Tabellenstände vom 12. März 2020; dem Tag, als die Saison 2019/20 vom NFV-Verbandsvorstand zunächst bis zum 23. März, dann bis zum 19. April und schließlich bis auf Weiteres unterbrochen wurde.

In Kurzform dargestellt bedeutet die Annahme des NFV-Antrages für den Umgang mit dem Spieljahr 19/20, dass die Saison 19/20 nicht zu Ende gespielt und alle ausstehenden Pflichtspiele – mit Ausnahme der Pokalspiele – abgesetzt werden.

Die zu dem NFV-Antrag gestellten Ergänzungs- oder Abänderungsanträge fanden indes nicht die erforderliche Mehrheit.

Zum 51. Mal seit der Geburtsstunde des Niedersächsischen Fußballverbandes am 16. August 1946 waren die Delegierten heute gefordert, eine wichtige Weichenstellung für den Fußball in Niedersachsen vorzunehmen. Nach zuvor 45 ordentlichen und fünf außerordentlichen Hauptversammlungen zwang die Corona-Pandemie den NFV jetzt dazu, auf einem außerordentlichen Verbandstag mit seinen Delegierten über einen Umgang mit der unterbrochenen Spielzeit 2019/20 zu entscheiden. Die Premiere: Erstmals versammelte sich der Verbandstag im virtuellen Raum. Während das Präsidium und die Direktoren des NFV unter Wahrung des Mindestabstandes im Peppermint Pavillon des hannoverschen Expo Parks zusammengekommen waren, versammelten sich alle übrigen Teilnehmer der Videokonferenz auf der Plattform Webex. Die Stimmabgabe der Delegierten erfolgte über das Online-Voting Tool teambits. Durch den virtuellen Verbandstag führte gekonnt und mit viel sprachlicher Finesse Moderator Andreas Wurm.

Quelle: https://www.heide-wendland.de/

DFB-Brief an Vereine: “Mit Corona-Warn-App ganz Deutschland schützen”

Die Corona-Warn-App steht für alle zur freiwilligen Nutzung als Download zur Verfügung. Auch der Deutsche Fußball-Bund (DFB) zusammen mit seinen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden sowie die DFL Deutsche Fußball Liga unterstützen die Bundesregierung bei der Bekanntmachung der App. Deshalb wenden sich DFB-Präsident Fritz Keller, der 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch und DFB-Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius in einem Rundschreiben an die 24.481 Vereine in Deutschland.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemeinsam haben wir wichtige Ziele erreicht. Lockerungen und Öffnungen, die wir noch vor wenigen Wochen nicht absehen konnten. Aber wir haben zusammengestanden, indem wir Abstand gewahrt haben. Wir haben einander unterstützt und geschützt. Wie man das macht in einem Team. Wir haben Verantwortung übernommen und uns auf ungeahnte Herausforderungen eingestellt. Mit Erfolg. Wir haben uns eine Art Normalität zurück erkämpft. Wir dürfen mit Einschränkungen zusammenkommen, viele Unternehmen haben den Betrieb wieder aufgenommen, im Fernsehen läuft Fußball, wenn auch derzeit ohne Zuschauer*innen in den Stadien. Unsere Fußballer*innen dürfen in unseren rund 25.000 Vereinen in Kleingruppen wieder trainieren. Aber noch sind wir nicht am Ziel. Vielmehr müssen wir gerade jetzt weitermachen, damit unsere Anstrengungen und Einschränkungen, die immensen Einschnitte und der Verzicht jeder und jedes Einzelnen nicht vergebens waren.

Und wir erhalten Verstärkung. Die Corona-Warn-App der Bundesregierung unterstützt uns künftig im täglichen Kampf gegen Covid-19. So kann jede*r ganz leicht einen bedeutenden Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. Dank ihr schützen wir nicht nur uns und unsere Familie und Freunde sowie unser gesamtes Umfeld. Sondern wir schützen ganz Deutschland. Weil wir alle einem gemeinsamen Gegner gegenüberstehen. Den wir nur dann besiegen können, wenn wir auch alle zusammenhalten. Damit wir hoffentlich schon bald wieder mitreißende Spiele mit Publikum erleben können, ob in der großen Arena oder auf dem Dorfsportplatz, gesellige Mannschaftsabende und das Beisammensein in der Kabine – das, was unseren Fußball so einzigartig macht.

Deshalb möchten wir Sie herzlich bitten: Bitte gehen Sie mit gutem Beispiel voran, laden Sie die Corona-Warn-App herunter und treten Sie der derzeit größten und wichtigsten Mannschaft in Deutschland bei: unserem Team gegen Corona. Bitte nutzen Sie darüber hinaus Ihre Netzwerke und Plattformen und machen Sie dort auf die App aufmerksam. Der Deutsche Fußball-Bund wird auf seinen Kanälen und im Rahmen seiner Wettbewerbe für die Nutzung der Corona-Warn-App werben. Unterstützen bitte auch Sie die Bundesregierung in ihrer Strategie, damit wir gemeinsam weitere Schritte Richtung Normalität gehen können.

Vielen herzlichen Dank für Ihr Engagement. Wir wissen Ihren Einsatz sehr zu schätzen.

Herzlichst!
Fritz Keller, Rainer Koch und Friedrich Curtius

Quelle: dfb.de

Hinweis: Auf der Homepage der Bundesregierung noch weitere Info und Downloads (z. B. Motive).