SVB setzt nun auch die Luca-App ein

Personen, die das Vereinsheim betreten, können ab sofort mit der Luca-App und ihrem mobilen Endgerät den an der Eingangstür des Vorbaus zum Vereinheim ausgehängten QR-Code scannen und so einchecken. Beim Verlassen wird entsprechend ausgecheckt.
Alles läuft kontaktlos, automatisch, anonymisiert und verschlüsselt. Im Infektionsfall kann lediglich das zuständige Gesundheitsamt die Kontakthistorie anfragen, entschlüsseln und damit Infektionsketten rückverfolgen.

NFV meldet: Update – Aktuelle Änderung zur Covid-19-Pandemie

Bei einer Inzidenz von unter 35, ist Fußball unter freiem Himmel unabhängig vom Alter unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes ab sofort zulässig.

Corona-Verordnung: Das ist bei einer Inzidenz von unter 35 wieder möglich

Gemäß der geänderten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die am heutigen Tage in Kraft getreten ist, ist bei einer Inzidenz von unter 35 Fußball unter freiem Himmel unabhängig vom Alter unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes zulässig.

In Ergänzung der Pressemitteilung Nr. 37 vom heutigen Nachmittag teilt der NFV an dieser Stelle mit, welche Lockerungen/Veränderungen das für den Fußball bei einer Inzidenz von unter 35 bedeutet:

So können Mannschaften von Vereinen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes wieder gegeneinander zu Freundschaftsspielen antreten. Hinsichtlich der Anforderungen an das Hygienekonzepts verweisen wir auf die aktuellen FAQ des NFV: https://www.nfv.de/recht/faq-corona/

Außerdem entfällt die Testpflicht für Trainer*innen und Übungsleiter*innen, ebenso wie die Beschränkung der Gruppengrößen.

Bei einem Inzidenzwert von 35 bis 50 sind ebenfalls Freundschaftsspiele möglich. Neben dem Vorhandensein eines Hygienekonzeptes (siehe oben) ist eine Gesamtgruppengröße von 30 einzuhalten. Zu den 30 Personen gehören auch die Auswechselspieler und das Team der eingesetzten Schiedsrichter*innen. Nicht hinzuzuzählen sind Trainer*innen und Betreuer*innen.

Hier weitere Info´s bzw. die komplette Meldung.

Weitere Informationen vom Land Niedersachsen gibt es hier.

NFV meldet: NEUE CORONA-VERORDNUNG – ALKOHOLAUSSCHANK AUCH BEI ÜBER 50 ZUSCHAUERN MÖGLICH

Am morgigen Freitag (9. Oktober) tritt die neue Niedersächsische Verordnung über „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ in Kraft. Der Niedersächsische Fußballverband hat seine rund 2.600 Vereine in einem Schreiben über die aus seiner Sicht wichtigsten Punkte für den Fußball informiert.

So dürfen ab morgen auch bei einem Zuschaueraufkommen von über 50 Personen wieder alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Bislang war der Ausschank nur erlaubt, sofern nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern eingelassen wurden. Bei mehr als 500 Fans darf Alkohol aber wie bisher weder angeboten noch konsumiert werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Thematik Gruppengröße/Abstandsgebot. Hier wurde die Zahl von 50 auf 60 erhöht. Das Abstandsgebot gilt demnach nicht „bei sportlicher Betätigung in Gruppen von nicht mehr als 60 Personen.“

Die Durchführung eines Fußballspiels setzt jetzt grundsätzlich ein Hygienekonzept und die Erhebung von Kontaktdaten voraus. Bisher waren Konzept und Erfassung erst bei einer Zahl von mehr als 50 Zuschauern verpflichtend. Hinsichtlich der Zuschauerzahl lauten die Bestimmungen nunmehr wie folgt:

·         Bis 50 Zuschauende: stehend unter Abstandsgebot möglich, Kontaktdatenerfassung, Ausschank alkoholischer Getränke möglich.

·         Mehr als 50 bis 500 Zuschauende: Ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Kontaktdatenerfassung, Ausschank alkoholischer Getränke möglich.

·         Mehr als 500 Zuschauende bis max. 1000 Zuschauende: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden.

·         Bei Stadionkapazität von 5000 Zuschauende und mehr: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, nicht mehr als 20 % Belegung und ausschließlich Sitzplätze, Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden.

Quelle: nfv.de