Absage der Jahreshauptversammlung

Verehrte Vereinskameradinnen und Vereinskameraden,

normalerweise würde an dieser Stelle und in den Vereinsnachrichten ein kleiner Rückblick auf Vergangenes und ein Ausblick auf Künftiges stehen, doch was ist 2020 schon normal…? Irgendwie ist nichts normal und irgendwie war nichts normal.
Dies wird uns dieser Tage leider wieder schmerzlich bewusst…
Normalerweise würde an dieser Stelle auch eine Einladung zur traditionellen Jahreshauptversammlung stehen, doch in diesem Jahr hat sich euer Vorstand  dazu entschlossen diese Versammlung (hoffentlich nur ein wenig) zu verschieben.
Des einen Freud, des anderen Leid ist in diesem Fall aber die Redensart „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ in unserer Satzung verankert.
Zur Erklärung:
Wir als Verein müssen, gemäß Satzung, einmal im Jahr zu Beginn unseres Geschäftsjahres unsere ordentliche Jahreshauptversammlung abhalten, in der Regel im Januar, diese Soll-Formulierung ermöglicht es uns hier die Vorgabe nicht statisch hinnehmen zu müssen.
Man darf hier auch nicht außer Acht lassen, dass wir für unsere Jahreshauptversammlung auch eine Kassenprüfung benötigen und hier vertrete ich die Auffassung, dass wir trotz Satzung durch die Corona-Richtlinien nicht von unserer Kassenführerin und den Kassenprüfern verlangen können, dass diese Personen sich zur Prüfung treffen.
Während gleichzeitig von den gleichen Personen zu den Weihnachtstage genau abgewogen werden muss mit welchem Familienmitglied man Zeit verbringt und wer leider dieses Jahr nicht mit unterm Tannenbaum sitzen darf.
Weiter empfinde ich unsere Generalversammlung auch immer als eine schöne gesellige Zusammenkunft, in deren Anschluss der Eine oder Andere gerne noch verweilt.
Diese Aspekte sowie die allgemeine Vorgabe der Kontaktreduzierung hat uns dazu bewogen den Termin unserer Jahreshauptversammlung noch nicht abschließend festzulegen und variabel zu halten.
Außerdem sind wir doch alle ehrlich, so wenig wie im vergangenen Jahr passiert ist würden wir zeitmäßig die letzte Versammlung wohl noch deutlich unterbieten.

Trotz aller Widrigkeiten möchten wir Euch vom Vorstand ein fröhliches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen. Und bleibt vor allem gesund!

Euer Schulle

SPIELBERICHT SV Bankewitz – SV Holdenstedt II 0:1 (0:0)

3.Kreisklasse Heide-Wendland West: SV Bankewitz – SV Holdenstedt II, 0:1 (0:0)

Durch ein 1:0 holte sich die Reserve von SV Holdenstedt drei Punkte bei SV Bankewitz. In einem Spiel zweier formal gleich starker Gegner machte am Ende lediglich ein Tor den Unterschied aus.

Im ersten Durchgang tasteten sich die beiden Mannschaft lediglich ab, Tore gab es nicht zu verzeichnen. In der Halbzeitpause änderte Florian Schierwater das Personal und brachte Christoph Hunstein und Stefan Herzog mit einem Doppelwechsel für Clemens Rahlfs und Jonas Lau auf den Platz. Hunstein brach für SV Holdenstedt II den Bann und markierte in der 62. Minute die Führung. Unter dem Strich nahm SV Holdenstedt II bei SV Bankewitz einen Auswärtssieg mit.

Mit 13 Punkten auf der Habenseite steht SV Bankewitz derzeit auf dem fünften Rang.

Die drei Punkte brachten für SV Holdenstedt II keinerlei Veränderung hinsichtlich der Tabellenposition. Mit nur fünf Gegentoren haben die Gäste die beste Defensive der 3.Kreisklasse Heide-Wendland West.

Auch wenn SV Holdenstedt II mit einer Niederlage seltener verlor, steht SV Bankewitz mit 13 Punkten auf Platz fünf und damit vor SV Holdenstedt II.

Für SV Bankewitz geht es schon am Sonntag weiter, wenn man SV Holdenstedt II empfängt. Am Sonntag ist SV Holdenstedt II in der Fremde bei SV Jelmstorf gefordert.

 

Vorbericht vom 21.10.2020 – Quelle Fussball.de: SV BANKEWITZ WILL OBEN DRANBLEIBEN

3.Kreisklasse Heide-Wendland West: SV Bankewitz – SV Holdenstedt II (Sonntag, 14:00 Uhr)

Die Zweitvertretung von SV Holdenstedt trifft am Sonntag (14:00 Uhr) auf SV Bankewitz. SV Holdenstedt II trennte sich im vorigen Match 4:4 von MTV Barum II.

SV Bankewitz rangiert mit 13 Zählern auf dem vierten Platz des Tableaus. Die Heimmannschaft holte aus den bisherigen Partien vier Siege, ein Remis und zwei Niederlagen.

SV Holdenstedt II steht aktuell auf Position sieben und hat in der Tabelle viel Luft nach oben. Für hohen Unterhaltungswert war in den bisherigen Spielen des Gasts stets gesorgt, mehr Tore als die Elf von Trainer Florian Schierwater (49) markierte nämlich niemand in der 3.Kreisklasse Heide-Wendland West. Drei Siege und eine Niederlage schmücken die aktuelle Bilanz von SV Holdenstedt II.

Aufpassen sollte SV Bankewitz auf die Offensivabteilung von SV Holdenstedt II, die durchschnittlich mehr als zwölfmal pro Spiel zuschlug.

Welches Team am Ende die Nase vorn haben wird, ist angesichts eines vergleichbaren Potenzials schwer vorherzusagen.

Zusatz vom Redaktionsteam: Leider muss der SVB weiterhin auf seinen Kapitän Jonas verzichten, da dieser weiterhin seine Rot-Sperre absitzen muss!

NFV meldet: NEUE CORONA-VERORDNUNG – ALKOHOLAUSSCHANK AUCH BEI ÜBER 50 ZUSCHAUERN MÖGLICH

Am morgigen Freitag (9. Oktober) tritt die neue Niedersächsische Verordnung über „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ in Kraft. Der Niedersächsische Fußballverband hat seine rund 2.600 Vereine in einem Schreiben über die aus seiner Sicht wichtigsten Punkte für den Fußball informiert.

So dürfen ab morgen auch bei einem Zuschaueraufkommen von über 50 Personen wieder alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Bislang war der Ausschank nur erlaubt, sofern nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern eingelassen wurden. Bei mehr als 500 Fans darf Alkohol aber wie bisher weder angeboten noch konsumiert werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Thematik Gruppengröße/Abstandsgebot. Hier wurde die Zahl von 50 auf 60 erhöht. Das Abstandsgebot gilt demnach nicht „bei sportlicher Betätigung in Gruppen von nicht mehr als 60 Personen.“

Die Durchführung eines Fußballspiels setzt jetzt grundsätzlich ein Hygienekonzept und die Erhebung von Kontaktdaten voraus. Bisher waren Konzept und Erfassung erst bei einer Zahl von mehr als 50 Zuschauern verpflichtend. Hinsichtlich der Zuschauerzahl lauten die Bestimmungen nunmehr wie folgt:

·         Bis 50 Zuschauende: stehend unter Abstandsgebot möglich, Kontaktdatenerfassung, Ausschank alkoholischer Getränke möglich.

·         Mehr als 50 bis 500 Zuschauende: Ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Kontaktdatenerfassung, Ausschank alkoholischer Getränke möglich.

·         Mehr als 500 Zuschauende bis max. 1000 Zuschauende: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden.

·         Bei Stadionkapazität von 5000 Zuschauende und mehr: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, nicht mehr als 20 % Belegung und ausschließlich Sitzplätze, Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden.

Quelle: nfv.de

NFV meldet – Mehr Zuschauer, kein Alkohol, Gästefans erlaubt

Ab dem heute beginnenden Spieltags-Wochenende dürfen wieder mehr Fans zu den Fußballspielen in Niedersachsen kommen. Dies geht aus der heute in Kraft getretenen „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ hervor.

Die neue und auf niedersachsen.de veröffentlichte Regelung sieht im Einzelnen vor, dass unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen im Rahmen von Sportveranstaltungen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen bzw. bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden dürfen. Zur Veranschaulichung: Bei Sportstätten mit einer Gesamtkapazität von bis zu 5.000 Plätzen können jedenfalls bis zu 1.000 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Bei Sportstätten mit einem Fassungsvermögen von über 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern greift dann die 20-Prozent-Regelung, z. B.: 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen in einem Stadion mit einer Kapazität von 20.000 auf den Rängen sein.

Zu den einzuhaltenden Voraussetzungen  zählt, dass – sofern mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen werden –  Alkohol während der Sportveranstaltung weder angeboten noch konsumiert werden darf. Zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden.

Eine weitere Bestimmung betrifft die Gästetickets. Sie dürfen weder verkauft noch auf andere Weise angeboten werden. Eine Regelung, die sich jedoch in erster Linie auf den Profisport bezieht. Sie zielt darauf ab, dass Heimvereine dem jeweiligen Gastverein bzw. dessen Anhängern vorab kein Ticket-Kontingent bzw. keine Tickets zur Verfügung stellen dürfen. Nicht untersagt ist dagegen der Verkauf von Tickets am Tag der Sportveranstaltung durch den Heimverein an einzelne Personen, die Fans des Gastvereins sind.

„Diese Unterscheidung ist für den Amateurfußball ganz wichtig. Wenn zum Beispiel in der Kreisklasse am Spieltag den Zuschauern Einlass gewährt wird, dann brauche ich als Heimverein nicht prüfen, ist das jetzt ein Fan meiner oder der gegnerischen Mannschaft. Gästefans sind somit erlaubt. Diese Lesart wurde uns vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport bestätigt“, erklärte hierzu NFV-Direktor Steffen Heyerhorst.

Zu den insgesamt sechs einzuhaltenden Voraussetzungen werden auf niedersachsen.de bei den „Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben“ (FAQ’s) zudem aufgeführt:

1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.

2. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme).

3. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).

4. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Original-Meldung vom NFV

Der SV Bankewitz freut sich wieder auf Zuschauer

Bisher waren Fußballspiele nur unter Ausschluss von Zuschauern zulässig. Aufgrund eines umfangreichen Hygienekonzeptes des SV Bankewitz ist es ab sofort möglich, endlich auch wieder unter Beteiligung von Zuschauern/innen Fußball zu spielen. Die zuständige Behörde hat hierfür die Zustimmung erteilt.

Die Zuschauern/innen müssen dafür ihre Corona-Kontaktdaten hinterlegen, eine Mund-/Nasen-Maske und Sitzgelegenheit mitbringen. Die Maske muss nur dort getragen werden, wo der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.

Also bitte nicht vergessen:

    1. Kontaktdatenblatt (möglichst ausgedruckt und ausgefüllt mitbringen)
      (diese Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren)
    2. Sitzgelegenheit (Stuhl, Campingstuhl, Sitzkissen etc.)
    3. Mund-/Nase-Maske

Ansonsten darf kein Einlass zum Sportgelände des SV Bankewitz gewährt werden.

Der Vorstand