Neuverordnung des Landes NI – Freigabe des Pflichtspielbetriebes zum 1. September 2020

Mit der am 01.08.2020 in Kraft getretenen Niedersächsischen Corona-Verordnung ist nun die Sportausübung in einer Gruppe mit bis zu 50 (bisher 30) Personen zulässig.

Somit freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab sofort unsere Trainingseinheiten und vor allem auch Freundschaftsspiele mit max. 24 Spieler/Innen pro Mannschaft (48 Personen) und einen Schiedsrichter durchführen dürfen.

Darüber hinaus lassen die Bestimmungen der Corona-Verordnung auch wieder Pflichtspiele zu, sodass der NFV-Pflichtspielbetrieb des Spieljahres 2020/21 voraussichtlich ab dem 01. September 2020 beginnen kann. Insofern kommen wir unserer Zusage nach, rechtzeitig vor Saisonbeginn zu informieren, um somit eine entsprechende Vorbereitungszeit zu gewährleisten.

Alle bisher geltenden Dokumentationspflichten, Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin zu beachten, sofern nicht anderslautende Verordnungen in Kraft treten. Gleiches gilt auch für die Bestimmungen für Zuschauer, die weiterhin nur beschränkt zusehen dürfen.

Beachten Sie bitte, dass es aufgrund von behördlichen Vorgaben weiter zu neuen und lokalen Einschränkungen („2. Welle“) kommen könnte.

Alle aktuellen Informationen erhalten Sie auch hier: https://www.nfv.de/aktuelles/detail/aktuelle-hinweise-zur-corona-krise-1/

Bleiben Sie gesund, mit sportlichem Gruß.
Niedersächsischer Fußballverband e. V.
Team Spielbetrieb